Sie wählt den Kirchenpfleger, der die laufenden Amtsgeschäfte der Kirchenstiftung führt.
Sie verwaltet das Vermögen der Kirchenstiftung. Dazu können gehören: Personal, Gebäude, Grundstücke, Rücklagen. Die Kirchenverwaltung erstellt hierfür den Haushaltsplan für den ordentlichen Haushalt im laufenden Jahr. Sie prüft die Kirchenrechnung und gibt dem Kirchenpfleger Entlastung für seine Amtsführung. Sie beschließt über außerordentliche Bau- und Verwaltungsaufgaben in Zusammenarbeit mit der Bischöflichen Finanzkammer. Sie ist Rechtsträger der Angestellten für Kirche und Kindergarten.
Breyer Marianne
Dorn Manfred (Kirchenpfleger)
Gromer Manfred (Pfarrer)
Konrad Inge
Menz Johann